Klasse CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse C besitzt. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1E, BE und T sowie zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und zum

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Vorbesitz der Klasse C erforderlich
  • befristet auf 5 Jahre
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