Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse C besitzt. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1E, BE und T sowie zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und zum
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste Hilfe
- Vorbesitz der Klasse C erforderlich
- befristet auf 5 Jahre